Gesetzliche & regulatorische Anforderungen

Die zahlreichen Betrugsskandale der jüngeren Vergangenheit haben nicht zuletzt auch die Politik und Interessenvertreter im In- und Ausland gefordert. Der Gesetzgeber reagierte mit dem Erlass neuer Vorschriften. Verbände postulierten "soft laws", die beispielsweise Eingang in die Corporate Governance Richtlinien ihrer Mitglieder gefunden haben.

Gemeinsames Merkmal dieser Regulatorien ist, dass sie das Thema der Wirtschaftsdelinquenz nicht vollumfänglich, sondern lediglich in einzelnen Teilaspekten adressieren. Um das Risiko einzudämmen, Opfer wirtschaftskrimineller Machenschaften zu werden, sind Unternehmen und Organisationen im Rahmen ihrer Compliance-Anstrengungen gefordert, diese Teilaspekte zu einem Ganzen zusammenzufügen und mit dem Risikomanagement abzustimmen.

In der untenstehenden Tabelle finden Sie eine Auswahl von wichtigen Bestimmungen, die von Unternehmen und Organisationen resp. ihren Organen heute beachtet werden müssen.

Strafrechtliche Verantwortung der Unternehmung

(Art. 102 StGB)
Gemäss dem seit 1. Juli 2006 geltenden Art. 102 Abs. 2 StGB kann ein Unternehmen, das "nicht alle erforderlichen und zumutbaren organisatorischen Vorkehrungen getroffen hat", um eine Bestechung von Amtsträgern oder Privaten zu verhindern, strafrechtlich belangt und mit einer Busse bis zu 5 Millionen Franken sanktioniert werden.

Internes Kontrollsystem (IKS)

(Art. 728a Abs. 1 OR)
Für alle Jahresabschlüsse, die nach dem 01.01.2008 erstellt werden und beim Überschreiten definierter Schwellenwerte werden erhöhte Anforderungen an ein Internes Kontrollsystem (IKS) gestellt.
Interne Kontrollsysteme (IKS), wie diese heute typischerweise ausgestaltet sind, adressieren leider nur Teilbereiche der Wirtschaftskriminalität.

Risikomanagement

(Art. 663b Abs. 12 OR)
Als Konsequenz aus den eingangs erwähnten Bestimmungen haben auch die Anforderungen an ein professionelles Risikomanagement zugenommen. Wir empfehlen, ein Risikoportfolio zu erarbeiten, das auch das Thema der Wirtschaftsdelinquenz umfasst.

Verschiedene Richtlinien zu Corporate Governance

Der Verband der Schweizer Unternehmen, economiesuisse, hat in Abstimmung mit der SWX (Richtlinie betr. Informationen zur Corporate Governance) den "swiss code of best practice for corporate governance" erarbeitet. Diese Empfehlungen wurden seither von einer Vielzahl von Unternehmungen und Organisationen umgesetzt.